Informationsdokument

Hausordnung

Liebe Gäste, diese Hausordnung wurde im Hinblick auf Ihre Sicherheit und zur Gewährleistung eines zufriedenstellenden und angenehmen Aufenthalts für alle Gäste erstellt.

Diese Übersetzung dient nur zu Informationszwecken. Rechtlich bindend ist die polnische Sprachversion.
  1. Der Hotelaufenthalt beginnt am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 11:00 Uhr.
  2. Die Gäste sind verpflichtet, die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr einzuhalten.
  3. Auf dem gesamten Gelände ist das Rauchen in den Ferienhäusern strengstens untersagt.
  4. Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Außenbereichen gestattet.
  5. Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis erlaubt.
  6. Der Gast haftet vollumfänglich für alle von ihm verursachten Schäden.
  7. Die Anzahl der Personen im Ferienhaus darf die in der Buchung angegebene Personenzahl nicht überschreiten.
  8. Die Nutzung des Pools und der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder unter 13 Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen in diesen Bereichen aufhalten.
  9. Das Mitbringen von brennbaren Materialien, Waffen und gefährlichen Substanzen in die Ferienhäuser ist verboten.
  10. Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, die weitere Leistungserbringung zu verweigern.
  11. Im Falle einer Stornierung gelten die in der Buchungsbestätigung festgelegten Bedingungen.

Spielplatzordnung

  1. Der Kinderspielplatz dient der aktiven Bewegung und Erholung.
  2. Die Spielgeräte sind für Kinder im Alter von 3 bis 13 Jahren bestimmt.
  3. Kinder dürfen sich auf dem Spielplatz nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder erwachsener Betreuungspersonen aufhalten, die die Verantwortung tragen.
  4. Auf dem Spielplatz sind Ordnung und Sauberkeit zu wahren.
  5. Die Spielgeräte sind bestimmungsgemäß zu nutzen.
  6. Auf dem Spielplatz gilt ein striktes Verbot für Alkoholkonsum, andere Rauschmittel und Rauchen.
  7. Mannschaftssportarten sind auf dem Spielplatz untersagt.
  8. Schäden an den Spielgeräten sind unverzüglich dem Eigentümer der Anlage zu melden.
  9. Personen, die Spielgeräte beschädigen, bzw. deren Aufsichtspersonen haften materiell für den entstandenen Schaden.

Notrufnummern

  • Polizei – 997
  • Rettungsdienst – 999
  • Allgemeiner Notruf – 112